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Caritas-Qualitätsmanagement und Zertifizierung nach DIN ISO 9002

In der heutigen Zeit stellen sich für soziale Einrichtungen - so auch
für den Bereich der stationären Altenhilfe - immer neue Heraus-
forderungen. Die Anforderungen an die Qualität der zu erbringenden
Leistungen werden nicht zuletzt im Pflegeversicherungsgesetz neu
definiert.

Bei der prozesshaften Einführung des QM-Systems im Jahr 1997 ging
es zuerst um das vorrangige Ziel, die Zufriedenheit unserer
BewohnerInnen mit den vereinbarten Dienstleistungen zu gewähr-
leisten und um das konsequente Bemühen, die Qualität der Arbeit
ständig zu verbessern.

Gemeinsam wurden zunächst 15 übergeordnete Qualitätsziele be-
schrieben und festgelegt.

Übergeordnete Qualitätsziele - Leitbild

In Bezug auf unsere vorrangigen Aufgaben und Absichten und im Rahmen unserer Qualitätspolitik sollen folgende übergeordneten Qualitätsziele besondere Beachtung finden:

1. Respektierung der personalen Souveränität
Durch körperliche und geistige Gebrechlichkeit und daraus resultierender Hilfsbedürftigkeit ist die Selbständigkeit unserer Bewohner häufig in unterschiedlichem Umfang eingeschränkt. Deshalb ist es neben der geforderten Achtung jedes Bewohners unabhängig vom Ansehen der Person ein vordringliches Anliegen, durch Hilfe zur Selbsthilfe seine personale Souveränität bis zum Tode zu respektieren. Die Befriedigung der Bedürfnisse unserer Bewohner nach Sicherheit in der Einrichtung, Geborgenheit im Wohnraum, hochwertiger Ernährung und gutem Service, nach einwandfreier pflegerischer Betreuung auf neuestem Stand und nach Wertschätzung durch alle Mitarbeiter soll zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Der gesamte personelle, organisatorische und baulich-technische Rahmen soll die individuelle Entfaltung der Bewohner fördern.

2. Seelsorge und religiöses Leben
Den Bewohnern soll Gelegenheit zur seelsorgerlichen Begleitung angeboten und der Raum für religiöse Lebensäußerungen geschaffen werden. So sollen z.B. die Sonn- und kirchlichen Feiertage im Jahreskreis in der Einrichtung entsprechend ihrer Bedeutung für die Hausgemeinschaft gestaltet werden.

3. Beteiligung der Angehörigen
Die Angehörigen sind Träger grundlegender und bedeutender sozialer Beziehungen zu unseren Bewohnern. Der ständige Dialog mit ihnen gibt uns wichtige Anregungen. Sie sollen sich ebenfalls in unseren Einrichtungen wohlfühlen und jederzeit willkommen sein.

4. Förderung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
Emotionalen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen unserer Bewohner soll zunächst Rechnung getragen werden, indem eine lebendige soziale Kultur in der Einrichtung gelebt wird. Weiterhin wird der nachbarschaftliche Kontakt im Gemeinwesen gefördert, und insbesondere in der Fürsorge für viele immobile Bewohner wird lebendige Kultur in die offene Einrichtung geholt.

5. Transparenz der Organisation
Die Organisation soll allen Beteiligten klare, formelle und effiziente Kommunikationsstrukturen und eindeutige Orientierungshilfen zur Verfügung stellen.

6. Flexibilität und Effizienz der Organisation
Die organisatorische Bereitschaft zur sachlichen und qualitativen Weiterentwicklung der Dienstleistungen soll permanent gewährleistet sein. Insbesondere soll dies unterstützt werden durch vertrauensvolle Kooperation und wirksame Kommunikation aller Mitarbeiter durch alle Ebenen und Abteilungen.

7. Differenzierte Dienstleistungsplanung, -dokumentation und -berechnung
Alle geplanten und durchgeführten Leistungen sollen transparent gemacht werden, so daß die jeweilige soziale, pflegerische und/oder finanzielle Verantwortung der Bewohner, der Angehörigen, der unterschiedlichen öffentlichen Kostenträger sowie der Organisation selbst erkennbar wird.

8. Kommunikation und Kooperation mit der Öffentlichkeit
Das Gemeinwesen und das gesellschaftliche Umfeld der Einrichtung sollen durch die Offenheit und die Existenz der Einrichtungen erfahren, dass die Bewahrung des Lebens alter, kranker und sterbender Menschen für jeden von größter Bedeutung ist. Die Einrichtungen sollen berechenbarer, sicherer und zuverlässiger Partner gegenüber Gemeinwesen und Kostenträgern bei der Erfüllung des sozialen Auftrages sein.

9. Umweltschutzgesichtspunkte berücksichtigen
Sämtliche Funktionen der Organisation, die Tätigkeiten der Mitarbeiter, die Technik und die verwendeten Betriebsmittel sollen in Bezug auf ihre Umweltverträglichkeit ständig geprüft und verbessert werden.

10. Qualifikation und persönliche Kompetenz der Mitarbeiter
Die jeweils erforderliche fachliche, soziale und menschliche Qualifikation unserer Mitarbeiter soll jederzeit sichergestellt und durch geeignete Maßnahmen gefördert werden.

11. Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter
Unsere Organisation soll dem Mitarbeiter persönlichen Entfaltungsspielraum gewähren, indem die größtmögliche Handlungskompetenz in der kleinstmöglichen Organisationseinheit geschaffen wird. Jeder Mitarbeiter soll eine klar gestellte Aufgabe bekommen, die ihm bei guter Leistung Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet. In seiner Arbeit sollen im Rahmen der Unternehmenszielsetzungen auch die eigenen Motive, Fähigkeiten und Gestaltungskräfte Ausdruck finden. Das Arbeiten im Team, welches die individuellen Belange jedes Mitarbeiters nach Möglichkeit berücksichtigt, die räumlichen Bedingungen, die technischen Hilfsmittel und Arbeitsmittel sollen die bestmögliche Qualität aufweisen.
Unsere Aufgabe und unsere Zielsetzung werden im Rahmen eines christlichen Menschenbildes bestimmt, wie es insbesondere in der Soziallehre der Kirche zum Ausdruck kommt. Wir laden alle Mitarbeiter dazu ein, das Engagement unseres Tuns zu verstehen und miteinander zu teilen. Ihr Selbstbewusstsein soll durch die Tatsache gestärkt sein, dass sie gerade Mitarbeiter unserer Einrichtungen sind.

12. Wirtschaftlichkeit als Existenzsicherung
Alle in der Einrichtung verwendeten Materialien und Mittel müssen ständig auf Kosten
Nutzen – Wechselwirkung überprüft werden. Kontinuierliche Belegung und regelmäßiges Controlling der Kosten sind unabdingbare Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit.

Zum Erreichen dieser Ziele sind alle MitarbeiterInnen der Einrichtung
in unterschiedlicher Art und Weise verpflichtet und verantwortlich.

Die Einführung des QM- Systems fand im Jahr 1999 durch die Überreichung der Zertifizierungsurkunde seinen ersten erfolgreichen Abschluss. Durch jährliche
Überwachungsaudits (Begutachtungen) wird die Wirksamkeit des QM -Systems regelmässig überprüft.

Es finden jährliche Überwachungsaudits statt - die Einrichtung wird alle 3 Jahre re-zertifiziert. Das nächste Zertifizierungsaudit findet im April 2008 statt.

Das Qualitätsmanagementsystem bewirkt eine ständige Kontrolle,
Verbesserung und Weiterentwicklung der Arbeit in unserer
Einrichtung unter möglichst großer Mitwirkung und Beteiligung der
BewohnerInnen, Angehörigen, Gästen und auch der MitarbeiterInnen.

Sollten Sie Fragen diesbezüglich haben, senden Sie uns eine E-Mail.

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(c) 2000-2009 Alten- und Pflegeheim St. Josef, St.-Barbara-Str. 5, 45891 Gelsenkirchen